Klasse B
 

 
 
Ausbildungsinformationen zur Klasse B
Berechtigt zum Fahren Kraftwagen bis max. 3,5t  z.Gm. max. 8 Sitzpätze (ohne Fahrer), Anhänger bis max. 750kg  z.Gm. auch Anhänger mit einer max.  z.Gm. die kleiner ist als das Leergewicht des zug.  Kfz., wenn die Kombination max. 3,5t  z.Gm. nicht überschreitet.
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein L, M
Mindestalter 18 Jahre, (16 1/2 Jahre)
Sehvermögen Sehtest vom TÜV, Optiker, Augenarzt
Besonderheiten  keine
Erste Hilfe Ausbildung Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung Grundunterricht 12 Doppelstunden a´90 min.
Klassenspezifischerunterricht 2   Doppelstunden a´90 min.
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse A1,  M,  L Grundunterricht 6 Doppelstunden a´90 min.
Klassenspezifischerunterricht 2 Doppelstunden a´90 min.
Mindestumang der praktischen Ausbildung Grundausbildung keine Vorschrift
Überlandfahrten 5 Fahrstunden a´45 min.
Autobahnfarten 4 Fahrstunden a´45 min.
Nachtfahrten 3 Fahrstunden a´45 min.